Einkommensteuerrechner
nach ESt-Tarif ab 2009 inkl. 5,5 % Solidaritätszuschlag
Anwenderhinweis
Geben Sie das zu versteuernde Einkommen (normale Einkünfte in Zeile 1) und ggf. die Zahl der Kinder (für die Kinderfreibeträge) ein und wählen Sie die zugrunde liegende Steuertabelle.
Sofern gegeben, tragen Sie in Zeile 3 die zu versteuernde Abfindung (Einkünfte nach §34 EStG, ohne Freibetrag) ein. Die Besteuerung der Abfindung wird hier nach der Fünftel-Regel berechnet!
Gibt man einen Betrag bei "Steuerbelastung ermitteln, für die letzten x EUR" (Zeile 2) ein, so berechnet das Programm hierfür die gesamte Steuerbelastung, die sich ergibt, wenn man vom normalen zu versteuernden Einkommen diese letzten x EUR
abzieht, unter Berücksichtigung einer eventuellen Abfindung.
Klicken Sie dann auf "Berechnen".
Der dann erscheinenden Tabelle entnehmen Sie den auf diesen Einkommensbetrag entfallenden Steuerbetrag (ESt inkl. 5,5% Solidaritätszuschlag) in EUR und Prozent.
Darüber hinaus finden Sie die durchschnittliche Steuerbelastung der letzten EUR 5.000 bzw. die der individuellen Eingabe in vollen EUR-Beträgen und als Prozentwerte.
Wird zusätzlich ein Abfindungsbetrag eingegeben, so kommt zur Berechnung der gesamten Steuerlast die Fünftelregelung nach §34 Abs. 1 EStG zur Anwendung.
Den angezeigten Daten liegt die ESt-Grundtabelle (nach §32a Abs. 1 EStG) bzw. der ESt-Splittingtarif (Zusammenveranlagung, §32a Abs. 5 EStG) zugrunde. Einkünfte nach §2b EStG werden nicht berücksichtigt. Die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr.
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