Einkommensteuerrechner
nach ESt-Tarif ab 2009 inkl. 5,5 % Solidaritätszuschlag
*1) laufende Einkünfte ohne außerordentliche Einkünfte *2) Einkünfte n. §34 EStG, die nach der sog. Fünftelregelung versteuert werden sollen.
Anwenderhinweis, Beurteilungskriterien
|