Lexikon/Glossar
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...oder einen Bereich: A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W ZUmsatzsteueroption Recht eines Unternehmers, einen Umsatz, der nach dem Umsatzsteuergesetz steuerfrei ist, als umsatzsteuerpflichtig zu behandeln. Umspannwerk Begriff aus der Elektrizitätsversorgung. Transformator- oder Verteilerstation, an der die Spannungsebene des Windparks auf die Spannungsebene des Energieversorgungsunternehmens (EVU) transformiert - umgesetzt - wird (z.B. von 30 kV/Kilovolt auf 110 kV). Unbeschränkte Steuerpflicht Steuerpflichtiger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland (§ 1 Abs. 1 EStG) Untervermietung Vermietung eines Gegenstands durch den Mieter an einen Dritten (sogenannter Untermieter). Die Untervermietung lässt die dem Vermieter und dem Mieter aus dem (Haupt-)Mietvertrag obliegenden Pflichten, z. B. zur Zahlung der (Haupt-)Mietzinsen, unberührt. Bei Vermietung von anderen Sachen als Wohnraum ist eine Untervermietung grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig; eine solche Zustimmung kann der Vermieter, ggf. unter bestimmten Auflagen und Bedingungen, auch bereits im Mietvertrag erteilen.
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