Lexikon/Glossar


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Verlustausgleichsbeschränkung
Siehe Ausgleichsfähige Verluste.

Verlustquote
Verlustanteile in Bezug auf die Einlage

Verlustzuweisung
Anteilige Übertragung des steuerlichen Jahresverlustes auf die Kapitalanleger. Analog zur Gewinnzuweisung. Siehe dort.

Verlustzuweisungsgesellschaft
Gesellschaft, die mit hohen Verlustzuweisungen wirbt

Verlängerungsoption
Recht einer Vertragspartei (z. B. eines Mieters), die Laufzeit eines Dauerschuldverhältnisses (z. B. eines Mietvertrages) durch einseitige Erklärung ein- oder mehrmals um bestimmte Zeiträume zu verlängern.

Vermögensverwaltende Gesellschaft
Eine Gesellschaft, die lediglich steuerliche Überschusseinkünfte (insbesondere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen), also nicht sonstige Einkünfte (z. B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb) erzielt.

Vermögensverwaltung
Keine gewerbliche Tätigkeit

Verrechenbare Verluste
Derjenige Teil der Verluste, der den Höchstbetrag der ausgleichsfähigen Verluste überschreitet und deswegen auf Folgejahre vorgetragen wird. Siehe auch Ausgleichsfähige Verluste.

Vertretung einer Gesellschaft
Recht, eine Gesellschaft Dritten gegenüber zu vertreten (die Vertretung einer Kommanditgesellschaft steht regelmäßig dem oder den persönlich haftenden Gesellschafter(n) zu).

Veräußerungserlös
Verkaufspreis des Investitionsobjekts. Vom Erlös sind eventuell Maklerprovisionen oder sonstige Vergütungen sowie der Buchwert abzuziehen, um den Veräußerungsgewinn zu ermitteln.

Vorfälligkeitsvergütung
Vergütung für vorzeitige Zahlung (vor Fälligkeit) der Kapitaleinlage. Eine Art Zinsertrag für den Anleger - steuerlich: Sonderbetriebseinnahmen.

Vorsteuerabzug
Abzug der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer.

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